AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

 

Unsere ABG zum downloaden

 

1. Geltung: Die folgenden AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der ECKART DESIGN Werbemittel GmbH (im Folgenden "ECKART DESIGN"). Jegliche Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Kunden oder des Lieferanten wird hiermit widersprochen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Murnau am Staffelsee.

2. Preise:

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt verstehen sich alle Preisangaben in Katalogen, auf Internetseiten und in sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige Preisänderung ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten.

3. Angebote:

Angebote von ECKART DESIGN sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ECKART DESIGN. Die Übersendung einer Rechnung sowie die Lieferung und/oder Leistung durch ECKART DESIGN kommen einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung gleich. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.

4. Muster/Retouren: 

Angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Die Rückgabe oder der Umtausch ist ausgeschlossen. Wird im Einzelfall die Rückgabe von Mustern oder unveredelter Textilien dennoch akzeptiert, erfolgt eine Gutschrift lediglich in Höhe des Warenwertes abzüglich 15% Handlingskosten. Die Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.

5. Versand und Versandkosten:

Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Versand erfolgt mit einem Frachtführer unserer Wahl. Versandkosten werden pauschal berechnet. Damit sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Tag des Eintreffens einem Frachtführer übergeben wurde. Soll oder muss die Lieferung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Kunden

6. Lieferverzug:

Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Können vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörung oder Lieferverzug von Vorlieferanten nicht eingehalten werden so ist ECKART DESIGN berechtigt, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

7. Gewährleistung:

Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen anderen Fällen beträgt die Frist sechs Monate.

8. Beanstandungen:

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an ECKART DESIGN zu richten. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware zu Lasten des Kunden. Im Falle berechtigter Beanstandung besteht Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung, nach Wahl von ECKART DESIGN. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Veredelte Ware, die nicht von ECKART DESIGN veredelt wurde, kann von ebendieser nicht als Reklamation zurückgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.

Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher, verlängert sich diese Frist auf 14 Tage, wobei die Rügefrist für einen Verbraucher nur dann gilt, wenn es sich um keinen versteckten Mangel handelt. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9. Farbbezeichnungen und Größenangaben:

Die in Publikationen von ECKART DESIGN (Katalog, Internet usw.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.

10. Zahlungsbedingungen:

Rechnungsdatum ist Tag der Lieferung. Übliche Zahlungsbedingung ist 14 Tage Netto. ECKART DESIGN behält sich vor, eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform oder eine andere Auskunftei vorzunehmen. Ferner wird sich vorbehalten, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.

11. Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet. Erfolgt auch nach Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen werden sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen Kunden.

12. Urheberrecht:

Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt, hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem Auftragsnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die einem Dritten dadurch entstanden sind bzw. auf die sich ein Dritter beruft, unterstützen, wenn der Auftraggeber es zu vertreten hat, dass sich der Dritte auf diese Ansprüche beruft oder dass dem Dritten solche Ansprüche entstanden sind.

13. Eigentumsvorbehalt

ECKART DESIGN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegen den Kunden auf Grund der Geschäftsbeziehungen bestehen, vor.

Verliert der Kunde das Eigentum an der von ECKART DESIGN gelieferten Ware ganz oder teilweise durch Verbindung, Vermischung oder durch Weiterveräußerung, dann tritt anstelle des Eigentumsvorbehalts an der Ware der Anspruch des Kunden, den dieser gegen den Dritten auf Zahlung aufgrund der Verbindung, Vermischung oder der Weiterveräußerung erwirbt.

Der Kunde tritt hiermit diese Ansprüche an die Firma ECKART DESIGN ab und die Firma ECKART DESIGN nimmt diese Abtretung an.

14. Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann gegen Zahlungsforderungen der Firma ECKART DESIGN mit seiner Gegenforderung nur dann aufrechnen, wenn diese Gegenforderung entweder von der Firma ECKART DESIGN anerkannt ist oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

15. Rücktritt

Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, hat er die gelieferte Ware auf seine Kosten der Firma ECKART DESIGN wieder zur Verfügung zu stellen. Ist er zur Herausgabe der Ware nicht mehr in der Lage, z. B. aufgrund von Veräußerung, Untergang oder kann er die Rückgabeverpflichtung nur schlecht erfüllen, weil die Ware beschädigt ist, so hat er Wertersatz zu leisten.

Dies gilt nicht, soweit die Firma ECKART DESIGN die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihr ebenfalls eingetreten wäre. Dem Kunden obliegt die Beweislast dafür, dass der Schaden oder die Verschlechterung der Ware nicht während der Zeit eingetreten ist, in der er sie besessen hat oder dass die Verschlechterung oder der Untergang von ihm nicht zu vertreten ist oder dass der Schaden bei der Firma ECKART DESIGN ebenfalls eingetreten wäre.

Für die Zeit ab Lieferung bis Zurückgabe der Ware hat der Kunde die aus der Ware gezogenen Nutzungen zu ersetzen.

16. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher gilt Folgendes:

Wenn der Vertrag ausschließlich durch die Verwendung von Kommunikationsmitteln, wie Telefon, Telefax, Email etc. zustande gekommen ist oder außerhalb der Geschäftsräume von ECKART DESIGN abgeschlossen wurde, kann der Kunde ohne weitere Voraussetzungen seine auf dem Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich per Telefax oder per Email erfolgen und ist an die Firma ECKART DESIGN Werbemittel GmbH, Mühlstrasse 5, 82418 Murnau zu richten.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren.

Die Firma ECKART DESIGN kann die Rückzahlung des Kaufpreises solange verweigern, bis sie die Ware zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware an die Firma ECKART DESIGN abgesandt hat.

Ergänzend gilt der unten anhängende Verhaltenskodex.

16. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

ECKART DESIGN Werbemittel GmbH
Mühlstrasse 5

D-82418 Murnau am Staffelsee
Deutschland

Fon: +49-8841-678330-0
Fax: +49-8841-678330-23

info@eckart-design.de
www.eckart-design.de

 

Verhaltenskodex

Die ECKART DESIGN Werbemittel GmbH ist ein erfahrener Dienstleister für Werbemittel aller Art. Nach Kundenwunsch entwickeln wir individuelle und kreative Werbeprodukte, von USB-Sticks über Taschen bis hin zu komplexen Sonderanfertigungen. Als Direktimporteur agiert die ECKART DESIGN Werbemittel GmbH mit einer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Beschaffung. Um die Wahrung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten, verpflichtet sich die ECKART DESIGN Werbemittel GmbH dem vorliegenden Verhaltenskodex. Er definiert die Standardanforderungen, deren Beachtung von allen Geschäftspartnern, Zulieferern und Unterauftragsnehmern vorausgesetzt wird.

1. Einhaltung von Gesetzen
Alle Beschäftigte und Geschäftspartner verhalten sich stets rechtskonform. Alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze werden zu jeder Zeit eingehalten. Wann immer die Regelungen nationaler und internationaler Gesetze, spezifischer Industriestandards, geltender Tarifverträge und dieser Kodex das gleiche Thema behandeln, gilt jeweils die Regelung, die den größeren Schutz für Beschäftigte oder für die Umwelt gewährleistet. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes darf nicht durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen umgangen werden. Es wird keine Form von Bestechung oder Korruption toleriert.

2. Verbot von Zwangsarbeit
Arbeit wird auf freiwilliger Basis ausgeübt. Es darf keine Form der Zwangsarbeit, Knechtschaft, oder Sklaverei stattfinden. Beschäftigte dürfen keiner Regelung unterliegen, die ihre persönliche Bewegungsfreiheit einschränkt. Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten nicht die Hinterlegung von Geldbeträgen oder wichtigen Dokumenten verlangen. Die Beschäftigten sind frei in ihrer Entscheidung, ihren Arbeitgeber nach angemessener Kündigung gemäß geltendem Recht zu verlassen.

3. Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist nicht zulässig. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 (bzw. 14, wenn nationales Recht dies gemäß ILO-Konvention 138 zulässt, siehe https://bit.ly/2dxkPmy) Jahren liegen. Beschäftigte zwischen 15 und 18 Jahren gelten als jugendliche Beschäftigte. Diese dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Sie dürfen keine Nachtarbeit leisten und keine Arbeit verrichten, die Gesundheit, Sicherheit und das Empfinden der Jugendlichen beeinträchtigen könnten.

4. Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Misshandlung
Alle Beschäftigten werden gleichermaßen mit Respekt und Würde behandelt, unabhängig persönlicher Merkmale oder der Position im Unternehmen. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Glaube, Herkunft, politischer Gesinnung, sexueller Identität, Krankheit oder eines anderen persönlichen Merkmals werden nicht geduldet. Jegliche Form der körperlichen, psychologischen, sexuellen, verbalen oder sonstigen Belästigung, Misshandlung, Gewalt oder Disziplinierung sowie jede andere Form der Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur in Einklang mit nationalen Gesetzen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

5. Arbeitsverträge
Mitarbeiter werden nach geltendem Recht beschäftigt. Sie erhalten gemäß gesetzlicher Vorgaben schriftliche Arbeitsverträge vor Arbeitsbeginn. Mindestbestandteile der Arbeitsverträge sind: Name, Adresse des Wohnortes, Geburtsdatum und -ort, Funktion, Arbeitseintrittsdatum, Arbeitsstunden, Gehalt und Vergütung, Probezeit (falls zutreffend), Urlaubsanspruch, Einzelheiten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (durch den Beschäftigten und durch den Arbeitgeber), Unterschriften von Beschäftigtem und Arbeitgeber sowie Datum der jeweiligen Unterzeichnung.

6. Vergütung
Löhne werden pünktlich und mindestens in gesetzlicher Höhe gezahlt. Der für die Standardarbeitszeit gezahlte Lohn hat mindestens gesetzliche, branchenspezifische Mindeststandards oder geltende Tarifverträge zu erfüllen. Geschäftspartner müssen bestrebt sein, Löhne zu zahlen, die den Grundbedarf der Beschäftigten und ihrer Familien abdecken und einen Teil des Einkommens zur freien Verfügung belassen, wenn gesetzliche Mindestlöhne hierfür nicht ausreichen. Sämtliche Überstunden sind mit den gesetzlichen oder tarifvertraglich geregelten Aufschlägen zu vergüten. Beschäftigte müssen in schriftlicher Form vollständige und verständliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Lohns erhalten, einschließlich Abzügen, Überstundenzuschlägen und Zusatzleistungen. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist nicht gestattet.

7. Arbeitszeit
Arbeitszeiten sind nicht überhöht. Sie haben nationalem Recht und branchenspezifischen Standards zu entsprechen. Auf keinen Fall darf von Beschäftigten gefordert werden regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Überstunden müssen freiwillig geleistet und ausgeglichen (Freizeitausgleich oder Bezahlung) werden. Sie dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Beschäftigten steht mindestens ein freier Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen zu.

8. Gesundheit & Sicherheit
Das Arbeitsumfeld ist sicher und sauber. Es sind Verfahren der Arbeitssicherheit zu fördern, die Unfälle und Verletzungen während der Arbeit oder durch die Bedienung der Anlagen des Arbeitgebers verhindern. Diese Arbeitssicherheitsübungen und -verfahren sind den Beschäftigten mitzuteilen und regelmäßig mit ihnen zu trainieren. Es ist für die Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, den Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und zu Trinkwasser zu sorgen. Gleiche Richtlinien gelten für alle sozialen Einrichtungen und Mitarbeiterunterkünfte, falls diese vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

9. Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz
Geltende Gesetze zum Schutz der Umwelt werden eingehalten. Hierfür werden alle lokalen und nationalen Umweltschutzgesetze und -vorschriften berücksichtigt und alle relevanten Umweltzulassungen, -zertifikate und Genehmigungen eingeholt, vorgelegt und erneuert. Die Berücksichtigung internationaler Umweltstandards wird angestrebt. Zudem sollen alle zumutbaren Bemühungen unternommen werden, die Umwelt zu schützen und Auswirkungen auf Klima und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Mögliche Handlungsbereiche sind beispielsweise: Abfallvermeidung, korrekte Abfallentsorgung, Ressourceneffizienz, Reduktion des CO2-Ausstoßes, Wiederaufforstung, Verwendung nachhaltiger Rohstoffe.

10. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen wird geschützt. Alle Beschäftigte dürfen Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten und gemeinschaftlich über die Regelungen der Lohn und Arbeitsbedingungen verhandeln, sowie die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Verbänden regeln. Die Arbeitnehmervertreter sind gegen jede Benachteiligung, einschließlich Kündigung, die auf Grund ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter oder auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder ihrer gewerkschaftlichen Betätigung erfolgt, wirksam zu schützen, sofern sie im Einklang mit bestehenden Gesetzen oder Gesamtarbeitsverträgen oder anderen gemeinsam vereinbarten Regelungen handeln. Arbeitnehmervertretern sind im Betrieb Erleichterungen zu gewähren, die geeignet sind, ihnen die rasche und wirksame Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Gewährung solcher Erleichterungen darf das wirksame Funktionieren des betreffenden Betriebs nicht beeinträchtigen. In Ländern, in denen das Gesetz Organisationsfreiheit oder Kollektivvereinbarungen verbietet oder einschränkt, dürfen in Übereinstimmung mit den ILO Kernarbeitsnormen alternative und legale Formen unabhängiger und freier Beschäftigungsvertretung nicht behindert werden. Es gelten die ILO-Kernarbeitsnormen (siehe https://bit.ly/1QYFNoT).

11. Datenschutz und Geheimhaltung
Interne Daten werden zu jeder Zeit vertraulich behandelt. Kein Beschäftigter oder Geschäftspartner ist ohne ordnungsgemäße Befugnis berechtigt, zu anderen als den für die ordnungsgemäße, legitime Erfüllung ihrer Pflichten benötigten Zwecken auf Geschäftsgeheimnisse bzw. vertrauliche geschäftliche oder persönliche Informationen zuzugreifen, diese zu ändern, sie offenzulegen oder sie zu nutzen. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus bestehen und deckt sogleich die Offenlegung gegenüber anderen mit ab.

ECKART DESIGN weiß um die hohe Sensibilität der anvertrauten persönlichen Daten von Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten und ergreift eine Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen um deren Schutz zu gewährleisten. Personenbezogenen Daten werden nur erhoben, gespeichert oder verarbeitet, wenn dies für festgelegte, eindeutige und rechtlich erlaubte Zwecke erforderlich ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können dem Merkblatt zum Datenschutz entnommen werden (siehe https://bit.ly/2vqCyCz).

12. Sanktionen
Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit sämtlichen internationalen handelsrechtlichen Vorschriften und Sanktionen ausüben. Lieferanten dürfen unserem Unternehmen weder direkt noch indirekt Materialien oder Dienstleistungen aus Ländern, von Personen oder von Einheiten bereitstellen, gegen die Handelssanktionen, ein Handelsembargo, Exportkontrollen oder sonstige Handelsbeschränkungen verhängt wurden.

13. Management-Praxis
Alle Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten gewährleisten die Einhaltung unseres Verhaltenskodex. Die geforderten Sozial- und Umweltstandards sind vom Management eines jeden Geschäftspartners anzuerkennen und umzusetzen. Dies umfasst auch seine Einhaltung bei Subunternehmen und anderen von ihm eingesetzten Beauftragten. Alle Beschäftigte sind über die Inhalte dieses Kodex und geltendes Recht in einer für sie zugänglichen Weise zu informieren, einschließlich der Bereitstellung aller Informationen in ihrer Landessprache und im Falle von Analphabetismus durch mündliche Unterrichtung und Schulung. Für die Einhaltung aller Anforderungen des Kodex benennen die Geschäftspartner Personal und treffen Vorkehrungen, um auf Nachfrage die Einhaltung des Kodex und geltender Gesetze, anhand einer angemessenen Dokumentation, belegen zu können. Der Lieferant stimmt zu, dass die ECKART DESIGN Werbemittel GmbH bzw. beauftragte Personen sowohl angekündigte als auch unangekündigte Audits und Werksbegehungen durchführen.

14. Beschwerdeverfahren
Beschäftigte sind eingeladen jeden Verstoß gegen diesen Kodex anzuzeigen. Beanstandungen oder Hinweise auf Verstöße gegen diesen Kodex oder geltendes Recht können jederzeit bei der ECKART DESIGN Werbemittel GmbH angezeigt werden - auch in anonymisierter Form.

ECKART DESIGN Werbemittel GmbH
Mühlstrasse 5
82418 Murnau, Germany

Fon: +49-8841-678330-0
Fax: +49-8841-678330-23
E-Mail: info@eckart-design.de

15. Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Die ECKART DESIGN Werbemittel GmbH hat das Recht bei Verstößen gegen diesen Kodex die Geschäftsbeziehung zu beenden. Sofern eine Nichteinhaltung des Verhaltenskodex festgestellt wird, ist der Geschäftspartner verpflichtet entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Das Recht von ECKART DESIGN Werbemittel GmbH zur Beendigung der  Geschäftsbeziehung wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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